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Im Sommer 2010 berichteten die Medien, dass die katholischen Bischöfe in Deutschland „Dotationen“ erhalten, also direkt vom Staat bezahlt werden, und die Begründung dafür sich vor zweihundert Jahren abgespielt haben soll. Im Jahr 2009 waren das 442 Millionen €, die die Bundesländer aus Steuergeldern als „Personalzuschüsse“ an die Kirchen überwiesen. Dies war weitestgehend unbekannt.
Die Kirchen gehören zur Kultur in Deutschland und die ist Ländersache. Bildung ist ebenso Ländersache und so werden die akademischen Nachwuchskräfte der beiden Kirchen an den Theologischen Fakultäten der Universitäten und an Hochschulen ausgebildet. Für die Kirchen kostenlos, denn der Steuerzahler finanziert die dafür notwendigen 650 Millionen €.
Das ist alles vertraglich vereinbart und kein Politiker ist mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen worden, diesen Verträgen zuzustimmen.
Der konfessionell gebundene christliche Religionsunterricht hat Verfassungsrang als ordentliches Schulfach und wird auch entsprechend staatlich finanziert – schließlich ist es ja ein staatlicher Unterricht, auch wenn die Kirchen inhaltlich bestimmen, was im Sinn und Auftrag der Kirche dort unterrichtet wird: Jährlich 1,7 Milliarden € lässt sich das der Staat kosten.
Die meisten Eltern in Deutschland verstehen ihre Aufgaben in der Kinderziehung inzwischen als demokratisch, versuchen Kinderrechte zu achten und ihre Kleinen zu später sich pragmatisch orientierenden Staatsbürgern zu erziehen. Religiöse Eltern zwingen ihre Töchter und Söhne meistens nicht mehr, am Sonntag mit in die Kirche zu gehen. Wo lernen also die Kinder noch das religiöse Einmaleins des Tischgebets, der Kirchenlieder, das Ausmalen der Kinderbibeln mit bunten Farben und das Sprechen über Gott? Im christlichen Kindergarten. Kostenpunkt: 3,9 Milliarden €. Aus der staatlichen Steuerkasse.
Aber die Kirchen tun doch soviel Gutes! Das sei dahingestellt, denn das tun andere sehr wohl auch, aber das „soviel“ drückt sich dann eher darin aus, dass Caritas und Diakonisches Werk auch „viel“ kosten, rund 45 Milliarden €, wovon die Kirchen nur zwei Prozent beisteuern. Alles andere zahlen die Krankenkassen, die Sozialversicherungsträger, die Kranken selber mit ihren Eigenbeiträgen und der Staat mit Investitionen Aber dafür, dass sie sowenig selber finanzieren, dürfen die Kirchen bei Caritas und Diakonie exklusiv bestimmen, welche kircheneigenen Loyalitätsrichtlinien die Grundrechte der MitarbeiterInnen verletzen.
„Wer bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird!“ Nein, Gott bewahre. Da man das alles als Dienst an der Gesellschaft sieht, muss die das auch bezahlen. Und im Übrigen hätten ja auch alle die gleiche Rechte und würden, wenn man sich so wie die Kirchen organisiert, genauso finanziert werden.
Und wenn man sich nicht „verkirchlichen“ will oder kann? Dann ist das die eigene Verantwortung und freie Entscheidung, das nicht zu tun – sagen die Vertreter der Kirchen.
Ist das nicht ein Etikettenschwindel, wenn Kirche drauf steht und auch inhaltlich praktiziert, aber nicht von der Kirche finanziert wird? Nein, das ist Gewohnheitsrecht. Und diese Denkweise treibt Blüten, wo man sie nicht vermuten würde.
Misereor, das „Bischöfliche Hilfswerk“, steht mit „Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen“, leider aber kaum mit dem eigenen Geld. Mehr als sechzig Prozent der Gelder (101,2 Mio. €) kommen vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der EU, weiteres sind Spenden und nur fünf Prozent (8,8 Mio. €) sind kirchliche Gelder. Es steht aber trotzdem „Bischof“ drauf und der Unbedarfte kann sich auch darauf verlassen, dass auch Kirche „drin“ ist, nur eben kaum ihr Geld.
Aber die Kirchengebäude, diese wunderbaren Zeugnisse abendländischer Kultur, die werden doch von den Kirchen selber erhalten! Gelegentlich, aber nicht nur die großen Domkirchen in Bayern bezahlt der Staat. 1.100 Kirchengebäude (darunter 533 bewohnte Pfarrhäuser) in Baden-Württemberg, 1.909 Kirchengebäude in Bayern (darunter 649 Kirchen und 648 Pfarrhöfe) und 1.200 Kirchen und Pfarrhäuser in Hessen – für alle zahlt der Staat die „Baulast“.
Und die Kirchensteuer selber? Es ist beinahe peinlich, aber auch die wird vom Staat als steuerlich absetzbare Sonderausgabe mit 3 Mrd. € begünstigt und die preiswerte Einziehung der vermeintlichen Mitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und Staat erspart den Kirchen noch einmal 2 Mrd. € pro Jahr.
Und dass man über die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber seine Religionszughörigkeit preisgeben muss? Ja, wie soll denn das staatliche Inkasso über die Arbeitgeber sonst funktionieren? Das sind doch Nebensächlichkeiten. Oder?
Wenn Sie zu diesen und weiteren Themen Zahlen und Hintergrundinformationen bekommen wollen, dann sind Sie hier richtig.
Zur Bestärkung des weltanschaulichen Pluralismus und der Errungenschaften der Aufklärung sowie der Chancengleichheit in Deutschland referiert dieses Buch die Finanzierung der Kirchen durch den Staat mit allgemeinen Steuergeldern. Diese Tatsache steht auch in Widerspruch zum Gleichheitssatz des Art. 3 GG, nach dem keine Person oder Personengruppe aufgrund des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Der Text nennt die Zahlen und die Allianzen zwischen Kirchen und Staat, die – in der Einheit von „Thron und Altar“ – vor hundert Jahren vielleicht noch zeitgemäß waren, aber nicht mehr im heutigen demokratischen Deutschland. Der demokratische Rechtsstaat braucht keinerlei religiöse Begründung. Der Grundsatz der Alimentierung des Klerus gegen Legitimation der Monarchie ist historisch überholt.
Die staatliche Finanzierung der Kirchen ist zwar allgegenwärtig, aber dennoch kaum bekannt. Die stattliche Summe von mehr als 9 Mrd. € Kirchensteuern als Einnahme im Jahr 2009 erscheint Vielen zu Recht als hinreichendes Kapital, um daraus die Kirche selber und ihre Aufgaben zu finanzieren. Aufgaben, die die Kirche aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus für sich beansprucht.
In einer bürgerlichen Mittelstandsgesellschaft, in der es zum gelebten Selbstverständnis gehört, dass man für seine eigenen Sachen auch finanziell „gerade steht“, kommt es Vielen gar nicht in den Sinn, dass die beiden Kirchen, die sich beständig als die einzigen Vermittler von Werten darstellen, anders handeln könnten. Stattdessen vereinnahmen sie jedoch erhebliche Steuergelder und handeln nach dem Prinzip: „Nehmen ist seliger denn geben“.
Das Buch ist ein Sachbuch. Dennoch wird der Autor seinen Ärger manches Mal nicht verhehlen, wenn die Kirchen den Widerspruch zwischen ihrem moralischen Anspruch der Selbstlosigkeit und der finanziellen Realität spielend ausblenden und viele Menschen sich davon blenden lassen. Doch wie sollten sie es besser wissen, wenn die Kirchen darüber schweigen? Wie bereits gesagt: Die Kirche steht „mit Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen“, aber leider nur kaum mit dem eigenen Geld.
Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wer als „Wertevermittler“ auftritt, sollte auch immer klar sagen, woher das Geld zur Finanzierung kommt, sonst könnte das sehr schnell als Unredlichkeit bewertet werden.
Das Buch ist ein „Violettbuch“, da es weder ein Schwarzbuch noch ein Weißbuch ist, sondern ein realistischeres Bild der Kirchen zeichnet. Der Zufall, dass Violett in der Kirche auch die liturgische Farbe der Buße und des Fastens ist, kann dabei durchaus als sinnvoll betrachtet werden.
Zum Inhalt 5
Einleitung 14
1. Über Finanzen wird nicht detailliert gesprochen 15
2. Vorsicht: Haushaltspläne 16
3. Empfindsamkeiten 18
4. Teile eines Finanzpuzzles 18
5. Bundestag ohne Durchblick 19
6. Einheit der Kirche und Kirchen 21
7. Zur Gliederung des Buches 21
8. Bezugsjahre der Daten 21
9. Zur Angabe der Quellen 22
I. Kirchensteuern 23
10. Entstehung der Kirchensteuer 23
11. Freie Kirche im Freien Staat 25
12. Finanzverfassungsrechtliches Unikum 26
13. Kirchensteuerzahler 27
14. Aufgaben der Kirchensteuer 28
15. Vorsätzlich falsche Darstellung 28
16. Demografie der Kirchenmitglieder und der Kirchensteuer 29
17. „Kappung“ der Kirchensteuer 31
18. Staatliche Verwaltungspauschale 32
19. Erlass der Kirchensteuer 32
20. Kirchensteuer und „Kirchenaustritte“ 34
21. Kirchenaustritt 35
22. Kirchensteueraufkommen 37
23. Rasterfahndung 38
Kirchensteuer als Sonderausgabe 39
24. Steuermindereinnahmen 40
Kirchensteuer als Annexsteuer 41
25. Steuerpolitik und Religionsfreiheit 42
26. Fiskalische Gefangenschaft 43
27. Andere Möglichkeiten der Kirchenfinanzierung? 43
Staatlicher Einzug der Kirchensteuern 44
28. Beauftragung des Staates 45
29. Europäischer Datenschutz 45
30. Unentgeltliche Leistung der Arbeitgeber 46
31. Nationalsozialisten und Kirchensteuereinzug 48
32. Fazit: Mehr als 50 Prozent Vergünstigungen 49
Besonderes Kirchgeld 50
33. Besonderes Kirchgeld in Glaubensverschiedenen Ehen 50
34. Kollisionen 51
35. Konfessionsverschiedene Ehen 52
Abgeltungssteuer 52
Pauschalsteuer und Pauschsteuer 54
36. Pauschalsteuer 54
37. Pauschsteuer 54
II. Staatsleistungen 56
Kirche und Staat 56
38. Heimstatt aller Bürger oder Pastoraldemokratie 57
39. Kirchenautonomie 58
40. Das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kirchen 59
41. Eigene Angelegenheiten? 60
42. „...innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ 61
43. Ultimatum der katholischen Kirche 62
44. Konkordate: Ein Ministerpräsident erinnert sich 62
45. Kirchenvertrag: Ein Ministerpräsident lobt die Kirchen 64
Staatsleistungen (im engeren Sinn) 65
Staatsdotationen 65
46. Entstehung und Eigenart 65
47. Konfessionsteilung/Reformation 66
48. Stärkere Trennung von Kirche und Staat 67
49. Reichslehen 67
50. Herrschaftssäkularisation 68
51. Exkurs: „Evangelische“ Staatsdotationen 69
52. Personalzuschüsse und Anpassungsklauseln 70
53. Besoldung der Bischöfe und der hohen Geistlichkeit 71
54. Zahlungen der Bundesländer 72
55. Zahlungen in Bayern 73
56. Flurbereinigung zwischen Staat und Kirche 75
57. Verwaltungsaufwand 75
Kirchenbaulasten 76
58. „Cura religionis“ 76
59. Zahlungen der Bundesländer 77
60. Kirchen und Pfarrhäuser 79
61. Personalaufwand des Staates 80
62. Kommunale Kirchenbaulasten 80
63. Beispiele der Rechtsprechung 81
64. Fazit Kirchenbaulast 84
Ablösung der Staatsdotationen 84
65. Ablösebefehl 85
66. Freie Kirche im Freien Staat 85
67. Ablösesummen und Reichsdeputationshauptschluss 87
68. Historische Kontinuität 88
69. Modernisierung und Traditionsbestände 90
70. Nützlichkeitsdenken und Bayerisches Konkordat von 1817 91
71. Ende der Staatskirche, Demokratie, Bayern-Konkordat 1924 92
72. Legendenbildung 95
73. Güter und Fonds 95
74. „Bestandsgarantie“? 96
75. Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen 97
76. Staatskirchenrecht 99
77. Verfassungswidrigkeit falls keine säkulare Begründung 100
78. Ablösung nach Reichskonkordat 100
79. Ablösung nach Preußenkonkordat 101
80. Warum keine Ablösung der Staatsdotationen? 102
81. Religiös-weltanschauliche Gemeinschaften als Körperschaften 103
82. Neubegründung der Staatsdotationen 104
83. Kirchen sind nicht zimperlich 105
Staatsleistungen (im weiteren Sinn) 105
Staatlicher Verzicht auf Einnahmen 105
84. Steuerbefreiungen 105
85. Steuerbefreiung: Körperschaftssteuer 106
86. Steuerbefreiung: Abgeltungssteuer 106
87. Steuerbefreiung: Grundsteuer 107
88. Weitere Steuerbefreiungen 108
89. Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Schulgeld 108
90. Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden 109
91. Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld 109
92. Gebührenbefreiung 110
93. Baugenehmigungsgebühren 110
94. Notargebühren 111
95. Gerichtsgebühren 111
Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses 112
96. Konfessionsgebundene Stellen 112
97. Theologische Fakultäten und Hochschulen 113
98. „Paradiesische“ Zustände 115
99. Überkapazitäten 116
100. Personal und Kosten 117
101. Fachhochschulen 119
102. Kirchenmusik 119
103. Weitere Ausbildungsstätten 120
104. Verdeckte Ausbildungsstätten 121
105. Weitere Kostenübernahmen 121
106. Konkordatslehrstühle 122
107. Forschung und Stipendien 123
108. Missbrauch der Forschung 124
109. Begabtenförderung 125
110. Fazit Ausbildung des Nachwuchs 127
Kindertageseinrichtungen 128
111. Zielsetzung 128
112. Neuevangelisierung 130
113. Zahlen 131
114. Der Einstieg in den Ausstieg 132
115. Vor Ort: In Bochum, Leimen und Sörup 133
Religionsunterricht 135
116. „Pro Reli“ vs „Pro Ethik“ 136
117. Religionsunterricht vor Ort 138
118. Finanzierung 139
119. Berechungsgrundlagen 140
120. Mindestteilnehmerzahlen 141
121. Ausbildungskosten / Lehrerfortbildung 142
122. Pensionszahlungen 142
Schulen in kirchlicher Trägerschaft 143
123. Konfessionelle Schulanteile 143
124. Finanzierungen 144
125. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen 145
126. Schulgeld 146
127. Vor Ort: Wriezen - Teil 1 und Teil 2 146
Familie und Jugend 148
128. Verschiedene Einrichtungen und Zwecke 149
Erwachsenenbildung / Kulturelle Betreuung 150
129. Erwachsenenbildung 150
130. Bildung und Kulturelle Arbeit 153
Militärseelsorge 154
131. Begründung 154
132. Zur Finanzierung 155
133. Militärseelsorge: jenseits der Verfassung 155
134. Lebenskundlicher Unterricht 156
135. Aufgabe der Militärseelsorge 156
136. Respektlosigkeiten 157
137. Anzahl der Militärseelsorger 157
138. Missionierung hinter der Front 158
139. Netzwerke der Seelsorger verschiedener Branchen 159
Anstalts- und Krankenhausseelsorge 159
140. Anstaltsseelsorge 160
141. Krankenhaus-/Klinikseelsorge 161
Polizeiseelsorge und Notfallseelsorge 163
142. Polizeiseelsorge 163
143. Seelsorge bei der Bundespolizei 164
144. Notfallseelsorge 166
Auslandsarbeit der Kirchen 167
145. Kulturelle Auslandsarbeit 167
146. Hilf- und Missionswerke 168
147. Evangelischer Entwicklungsdienst 168
148. Diakonie Katastrophenhilfe 170
149. „Misereor“ 171
150. Bundes-Missions-Zentrale? 171
151. Keine seelsorgerischen Maßnahmen 172
152. Humanitäre Hilfe 174
153. Staatsquoten 176
Senderechte in den Medien 177
154. Fernsehen 177
155. Radiosender 180
156. Kosten 181
Denkmalpflege 182
157. „Böses Geld“ für „gute Zwecke“ 182
158. Verwirrspiele um den Kölner Dom 183
Bauzuschüsse 185
159. Städtebauförderung 185
160. Weltkulturerbe in Deutschland 188
161. Wer kennt die Töpfe, nennt die Zahlen? 188
Kommunale Zahlungen 189
162. Anlass von Zahlungen 190
163. Wer zahlt den Organisten? 192
Kirchentage 193
164. Evangelische Kirchentage 193
165. Bundeszuschüsse 194
166. Katholikentage 194
167. Ökumenische Kirchentage 195
168. Fazit Kirchentage 196
169. Weltjugendtag 196
170. Kirchliche Sonderveranstaltungen 197
Gerichtliche Geldauflagen 198
III: Sozialstaat und Kulturstaat 200
Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände 200
171. Deutsche Kirche: „Berufen zur Caritas“ 200
172. „Kirchen tun doch so viel Gutes“ 201
173. Der „Dritte Weg“ 203
174. Mitarbeiterzahlen von Caritas und Diakonie 204
175. Professionalisierung 204
176. Freie Wohlfahrtspflege 205
177. Umsätze 205
178. „Kirchenquote“ 206
179. Investitionen 206
180. Geringe Eigenfinanzierung 207
Zivildienst, FSJ, FÖJ, Weltwärts 207
181. Zivildienst 207
182. Freiwilligendienste 208
183. weltwärts 208
Mitarbeiter der Kirchen Insgesamt 209
Kirche und Kultur 209
184. Kulturkirche 210
185. Kultur als Staatsaufgabe 211
186. „Kulturträger“ 211
187. Beitrag der Kirchen finanziell sichern und ausbauen 212
188. Bundesministerium für Kultur- und Kirchenangelegenheiten 213
189. Vereinnahmung der Kultur 214
190. Schweigen bis zum Abschlussbericht 215
191. 622 Mio. öffentliche Gelder für die Kulturarbeit der Kirchen 216
192. Kulturbeiträge der Kirchen: Das Beispiel Bibliotheken 217
193. Öffentliche Bücherei? 217
194. Viel - Weniger - Gering 217
195. Unterschiede in der Anzahl und Zählung 218
196. Das Leitbild Kirchlicher Öffentlicher Büchereien 218
197. Finanzierung 219
198. Empfohlene Namensgebung 219
199. Berechnung des finanziellen Kulturbeitrages der Kirchen 220
200. Katholische Kirche: Keine Zahlenangaben 221
201. Fazit 221
Zusammenfassung 223
202. Fundament 223
203. Cui bono? 224
204. Alleinstellungsmerkmal 225
205. Vernetzung 225
206. Rechtstitelbewahrung 226
207. Schulterschluss 226
208. Dreisprung 226
209. Erfolgsgeschichte? 227
210. Äußere und innere Religionsfreiheit 227
211. Säkulare Positionen 227
212. Nicht behandelte Privilegien 228
213. „Das sind keine Privilegien“ 235
Anhang: Übersichten / Anmerkungen
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