"Kirche und Geld" ist noch sensibler, da die Auffassungen gegensätzlicher kaum sein können. Einerseits schleuderte Martin Luther 1544 der Gemeinde entgegen: "Ihr undankbaren Bestien, Ihr seid den Schatz des Evangeliums gar nicht wert. Wenn Ihr Euch nicht besinnt (und den Zehnten an die Kirchen zahlt), will ich aufhören zu predigen, dass ich nicht Perlen vor die Säue werfe." Anders Dietrich Bonhoeffer, der 1944 anmahnte: "Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist. Um einen Anfang zu machen, muss sie alles Eigentum den Notleidenden schenken."
Fragt man die Kirchen heute nach ihren Finanzen, so lautet eine Standardantwort: "Die Kirche hat gläserne Taschen" - womit ihre Haushaltspläne gemeint sind.
Bevor wir uns jedoch diesem sensiblen und umstrittenen Thema weiter nähern, müssen wir erst einmal den Begriff "Kirche" klären, um zu wissen, wovon die Rede ist.
"Kirche" ist unterscheidbar und gleichzeitig in einem: 1. Eine Bekenntnisgemeinschaft ("ecclesia" = Gemeinde), 2. eine juristische Person (mit dem besonderen Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts"), 3. ein Steuerverband, und 4. Eigentümer, Besitzer oder Nießbraucher wirtschaftlicher Einrichtungen.
Hinsichtlich des Rechtsstatus ist dann zu unterscheiden zwischen der "verfassten Kirche" (EKD, Landeskirchen, Kirchenkreise und Kirchengemeinden) und den Organisationen und Werken, die als eingetragene Vereine, GmbHs, Genossenschaften oder Stiftungen nicht Teil der (verfassten) Kirche sind. In diesem Sinn gehören Diakonisches Werk, "Brot für die Welt", Evangelischer Kirchentag, Evangelische Darlehnsgenossenschaft, etc. nicht zur evangelischen Kirche. Inhaltlich werden sie natürlich dazu gezählt, nicht nur von der verfassten Kirche (als Werke, Einrichtungen oder Zweckverbände) sondern auch von jedem Normalbürger, der von diesen Rechtsträgerschaften nichts weiß.
Unter diesem Gesichtspunkt der Rechtsträger kann man einerseits die Position einnehmen: Es gibt überhaupt keine "Kirche", sondern nur eigenständige Rechtsträger, andererseits aber von einem "Konzern Kirche" sprechen und damit alle Organisationen und Einrichtungen, die irgendwie mit der Kirche zu tun haben, unter einem Dach zusammenfassen.
In Nordelbien gibt es als "verfasste Kirche" eine Landeskirche, 27 Kirchenkreise und 664 Kirchengemeinden - und jeder dieser 692 Rechtsträger hat einen eigenen Haushaltsplan.
Die Abfolge Land / Kreis / Gemeinde in der kirchlichen Ordnung ist nicht zufällig eine Parallele zur Untergliederung der staatlichen Gebietskörperschaften, sondern stammt noch aus der Zeit, als in den evangelischen Ländern die Kirchengemeinde identisch war mit der staatlichen Gemeinde.
Als konfessionelle "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind die kirchlichen Rechtsträger allerdings nicht der staatlichen Aufsicht unterworfen, sondern haben das im Grundgesetz festgelegte Privileg, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen - mit eigener Rechtsetzung und Steuerhoheit, eigenem Mitarbeiterrecht und eigener Gerichtsbarkeit. Sie sind gleichsam ein ,Staat neben dem Staat' und die Parallelität zwischen Staat und Kirche zeigt sich nicht nur in einem vergleichbaren Beamtenrecht, sondern zum Beispiel auch darin, dass die Kirche (ebenso wie es im Öffentlichen Dienst geschieht), die Renten-Zusatzversorgung ihrer Mitarbeiter finanziert und es eine Arbeitsgemeinschaft der staatlichen und konfessionellen Zusatzversorgung gibt, so dass die Mitarbeiter zwischen Staat und Kirche als Arbeitgeber wechseln können und ihre Ansprüche jeweils mitnehmen.
Während jedoch der Staatsaufbau in der Weisungsbefugnis von oben nach unten verläuft, ist jede Kirchengemeinde autonom. Das Strukturproblem zwischen der feingliedrigen "ecclesia" (bei der jeder sein Kirchengebäude - in dem man getauft wurde, geheiratet hat - behalten will) und einer kostengünstigeren großflächigeren Kirchenverwaltung zu lösen ist sicher eine der großen Zukunftsaufgaben, da die Gemeinden zwar gerne das ihnen zukommende Geld nehmen, sich aber sonst in nichts reinreden lassen wollen.
Das Finanzgeschehen stellt sich in den Haushaltsplänen dar.
Sind diese (im Prinzip) öffentlich zugänglichen Haushaltspläne aber die Finanzen der Kirche? Im engeren Sinne ja, da sie die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Rechtsträgers auflisten. Im weiteren Sinne jedoch nicht, da wir uns nur auf Rechtsträger der verfassten Kirche beschränken und alle anderen Sonderhaushalte innerhalb dieses Bereichs nicht erfasst werden können. Vermögen wird zudem auch nur als Geldvermögen betrachtet, so dass alles weitere Vermögen (Immobilien, Grundbesitz) darin nicht vorkommt.
Nehmen wir die Haushaltspläne nun einmal so, wie sie eben sind, müssten wir immer erst klären: Wer bezahlt was? Beispiele: Die Gehälter der Pastoren werden in Nordelbien zentral über die Kirchenkreise bezahlt und erscheinen nicht im Haushalt der Kirchengemeinden. Die gesamte Altersversorgung wird zentral über das Kirchenamt in Kiel abgewickelt. Zudem: Sind die Einnahmen nach ihrer Quelle aufgeschlüsselt oder pauschal in Gruppen zusammengefasst?
Schauen wir also einmal in die "gläsernen Taschen" - wozu kirchlicherseits gerne aufgefordert und dann beklagt wird, dass sich nur so wenige dafür interessierten - dann liest man umfangreiche und detaillierte (also schnell langweilig werdende) Auflistungen von Einnahmen und Ausgaben.
Auf jeder Ebene werden den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend andere Gruppen gebildet. Die Kirchengemeinden gruppieren Einnahmen und Ausgaben nach: Allgemeine kirchliche Dienste, Besondere kirchliche Dienste, Kirchliche Sozialarbeit, Gesamtkirchliche Aufgaben, Rechtsetzung / Leitung / Verwaltung, Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und Allgemeine Finanzwirtschaft.
Für jeden Aufgabenbereich werden dann die Einnahmequellen detailliert aufgelistet, ohne dass es eine Übersicht gibt, die nach Kirchensteuern, Zuschüsse von Dritten, Einnahmen aus Vermögen, Gebühren und Entgelte, Kollekten und Spenden, etc. zusammenfasst.
Die Angaben in den "gläsernen Taschen" sind also für einen Normalbürger ziemlich undurchsichtig und mussten für diesen Artikel jeweils zeitintensiv umgerechnet werden.
Damit wird bereits deutlich, dass die Antwort auf die Frage: "Was geschieht mit Ihrer Kirchensteuer?" nicht nur zu kurz greift, sondern auch kaum zu beantworten ist, da sie nur einen Teil der Einnahmen ausmacht, die sich zudem bei jedem Rechtsträger unterschiedlich zusammensetzen.
Beschränken wir uns als Beispiele auf acht der 692 Rechtsträger der verfassten Kirche Nordelbiens: Die Landeskirche, zwei Kirchenkreise und fünf unterschiedliche Kirchengemeinden.
Die Nordelbische Landeskirche erstreckt sich auf die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg und ist der ,Dachverband' für (2001) insgesamt 2.233.740 Evangelisch-Lutherische Christen. Durch das Kirchenamt der NEK in Kiel werden die eingenommenen Kirchensteuern weiter verteilt.
Der Kirchenkreis Stormarn ist der größte Kirchenkreis und die ,Mittelbehörde' für 50 Kirchengemeinden: 18 in Schleswig-Holstein und 32 im Hamburger Osten und Nord-Osten (ehemals preußisches Gebiet) mit insgesamt 253.474 Kirchenmitgliedern.
Der Kirchenkreis Alt-Hamburg (das Hamburger Staatsgebiet vor dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937) koordiniert, berät und beaufsichtigt 80 Kirchengemeinden mit 217.980 Mitgliedern.
Die Kirchengemeinde St. Petri ist eine der alten Hamburger Hauptkirchen mit 1.200 Plätzen und 95 Kirchenmitgliedern. Direkt an der Mönckebergstraße gelegen, hat sie 7 Tage die Woche jeweils 8 bis 10 Stunden geöffnet und unterhält ein Beratungs- und Seelsorgezentrum für jeden der dort Rat sucht, egal welcher Konfession. In dieser Funktion ist sie ,Kirche für die Stadt'.
St. Nikolai, ebenfalls eine der fünf Hamburger Hauptkirchen, wurde nach der Kriegszerstörung im ,gut situierten Wohnviertel' am Klosterstern mit 730 Plätzen neu gebaut, hat 3.542 Mitglieder und ist bekannt für seine fünf Kirchenchöre und die Seniorenakademie.
Die Frohbotschaftskirche befindet sich im strukturschwachen Dulsberg und hat 4.849 Mitglieder (28 % der Einwohner.) Seit 1991 als "sozialer Brennpunkt" anerkannt, d.h. staatlich unterstützt, hat sich die Situation verbessert.
Die Gemeinde der Gnadenkirche am Rande des Karolinenviertels in St. Pauli-Nord sieht keine Chance, ihr Kirchengebäude und die Orgel zu erhalten. Die Hauptkirchen ziehen das öffentliche Interesse, alle Sponsoren und Spender auf sich, so dass die ,unbedeutenden' kleineren Kirchen das Nachsehen haben. Der Kirchenvorstand hätte nichts dagegen, wenn das Kirchengebäude sich über Nacht in Luft auflösen würde.
In Schönnigstedt/Ohe ist die Ansgar-Kirchengemeinde eine ,typisch' ländliche Kirchengemeinde mit 1.441 Kirchenmitgliedern. Der Pastor predigt in zwei Kirchen, jeweils einen Sonntag in Schönningstedt und den anderen Sonntag in Ohe. Das reicht den Leuten. Von der Mitgliederzahl ist es die kleinste Kirchengemeinde in Stormarn, von der Fläche her die größte. Den Pastoren kennen die meisten Einwohner und so manche ,Sprechstunde' findet auf der Straße oder im Gasthaus statt.
So unterschiedlich wie die Strukturen sind auch die Haushaltspläne, ihre Mittelherkunft und deren Verwendung.
Das Brutto-Kirchensteueraufkommen wird (2002) in Nordelbien 394 Millionen € betragen. Nach der Kirchensteuerordnung werden davon Ansprüche und Verrechnungen in Höhe von rund 62 Millionen € abgezogen (Staatliche Verwaltungskosten, Ausgleichszahlungen an andere Kirchen, Rückstellung für innerkirchliches ,Clearing', etc.). Im Vorwegabzug werden dann 54 Mio. € für die zentrale Altersversorgung der Mitarbeiter und weitere 38 Mio. € für Gemeinschaftsaufgaben der Nordelbischen Kirche abgezogen. Damit sind u.a. die Überweisungen an die EKD (z.B. für die Ostpfarrerversorgung), an den Kirchlichen Entwicklungsdienst, an Partnerkirchen in Europa sowie an das Evangelische Missionswerk berührt. Bei der Nordelbischen Kirche bleiben somit aus dem Kirchensteueraufkommen übrig: 240 Mio. €, die in einem Schlüsselverhältnis von 16,7 % (oder 40 Mio. €) beim Kirchenamt in Kiel verbleiben, 82, 3 % gehen an die 27 Kirchenkreise (197 Mio. €) und 1 % (2,4 Mio. €) bleibt in einem zentralen Sonderfonds.
Die Kirchenkreise erhalten entsprechend ihrer Mitgliederzahl vom Kirchenamt in Kiel unterschiedliche Schlüsselzuweisungen aus der Kirchensteuer.
Im Kirchenkreis Stormarn sind es rund 23 Mio. €, in Alt-Hamburg 20 Mio. €.
Generell behalten die Kirchenkreise 18 Prozent der zugewiesenen Mittel für ihre eigenen Aufgaben und 82 Prozent werden an die Kirchengemeinden weiter geleitet. Davon werden allerdings vorher die Pastorengehälter abgezogen, die der Kirchenkreis zentral bezahlt, so dass nach den Haushaltsplänen rund 55 Prozent der Kirchenkreismittel bei den Gemeinden ankommen.
Rechnet man aber diese verschiedenen Vorwegabzüge und Prozentsätze zusammen, so kommen von den gesamten Kirchensteuereinnahmen Nordelbiens nur ein gutes Viertel (26,5 %) bei den Gemeinden direkt an.
Um jetzt die Unterschiedlichkeit zwischen den Kirchengemeinden zu veranschaulichen, sind die Haushaltspläne nach vergleichbaren Einnahme- und Ausgabegruppen umgerechnet worden.
St. Petri erhält zwar 137.500 € aus Kirchensteuermitteln, dass sind aber nur 11 Prozent der Einnahmen. Hätte es nicht ein Spendenaufkommen von 67.000 € und Einnahmen aus der Vermietung der Immobilien, insbesondere des Petri-Hauses, von 393.000 €, es könnte weder der Küster beschäftigt werden, noch die Zuschüsse für die Kirchenmusik aufgebracht werden. Ebenso sind die Ausgaben für die Baumaßnahmen von 514.000 € nur zur Hälfte durch projektbezogene Zuweisungen und der Entnahme zweckgebundener Rücklagen abgedeckt. In dieser besonderen Problemstellung der Baumaßnahmen sind von dem 1,2 Mio. € Haushalt in 2001 auch nur 25 Prozent Personalkosten (ohne die Pastorengehälter).
Für St. Nikolai sind die Schlüsselzuweisungen der Kirchensteuer von 105.300 € ebenfalls nur 7 Prozent der Einnahmen. Aus Spenden, Förderkreisen und Fördervereinen stammen 300.000 € (20 %) und aus der Vermietung von Kirche, Gemeindehaus und Parkplatz sowie aus Zinseinnahmen kommt der Löwenanteil der Einnahmen mit 587.000 € (= 39 %). Die Kirche ist noch gut intakt (für den Turm hat sich Hamburg verpflichtet zu sorgen), so dass die Personalkosten dieser überaus aktiven Gemeinde sich auf 576.000 € belaufen, was 38 Prozent der Ausgaben entspricht.
Ganz anders ist es bei der Gnadenkirche, deren Kirchensteuerzuweisung von 104.000 € nur noch durch Zinseinnahmen von 30.000 € ergänzt werden. Weitere nennenswerte Einnahmen kann die Gemeinde nicht erzielen. So sind bei den Ausgaben 60 Prozent Personalkosten (umgerechnet 1,84 Vollzeitstellen, die sich vier Mitarbeiter teilen müssen).
Die Frohbotschaftskirche in Dulsberg erhält 108.000 € aus Kirchensteuermitteln, die 30 Prozent der Einnahmen ausmachen. Den Löwenanteil der Einnahmen beruht auf Zuschüssen, da z.B. das Begegnungszentrum (in Trägerschaft der Kirche) staatlich finanziert wird. Entsprechend der Aktivitäten belaufen sich die Personalkosten auf 48 Prozent der Ausgaben.
In Schönnigstedt/Ohe wurden die Sonderzuweisungen des Kirchenkreises für die Flächenbetreuung gestrichen und damit konnte die Stelle des Diakons nicht weiter finanziert werden. Neben dem Pastorengehalt erhält die Gemeinde 76.400 € aus Kirchensteuermitteln (58 % der Einnahmen). Die Personalausgaben (ohne Pastor) liegen bei 43,8 Prozent der Ausgaben und 23 Prozent der Ausgaben (30.000 €) gehen in die Erhöhung der Rücklagen.
Für alle Kirchengemeinden geht man (unter Einbeziehung der Pastorengehälter) durchschnittlich von 50 Prozent Einnahmen aus der Kirchensteuer und 50 Prozent aus Spenden, Entgelten, Zinsen, etc. aus. Wie sehr bei den einzelnen Gemeinden diese Zahlen davon abweichen haben die fünf Beispiele verdeutlicht.
Entscheidend für die Finanzen wird immer mehr der Einfallsreichtum der Pastoren und Kirchenvorstände, zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften. Die Möglichkeit dafür sind entsprechend der Bevölkerung der Kirchengemeinden sehr unterschiedlich.
Ebenso unterschiedlich, wie die Zuweisungen aus den Kirchensteuern und den weiteren Einnahmen(möglichkeiten) der Kirchengemeinden ist die Höhe ihrer Rücklagen: Zahlen, die in den Haushaltsplänen offen ausgewiesen werden, über die aber nicht gerne gesprochen wird. Das legitime Selbstverständnis, sowie die haushälterische Notwendigkeit für Baumaßnahmen, Mitarbeiterversorgung, etc. der kommenden Jahre Rücklagen zu bilden, trifft auf die Forderung, dass diese Rücklagen doch besser für die Armutsbekämpfung in Deutschland und der Welt verwendet werden sollten.
Die bereinigten Rücklagen (also abzüglich der Schuldenaufnahmen) reichen von rund 232.000 € in Dulsberg, 335.000 € in Schönningstedt, 591.000 € bei der Gnadenkirche, 767.000 € in St.Petri, 2,2 Mio. € in St. Nikolai (von denen aktuell 1,7 Mio. € für den Neubau eines Gemeindehauses verbraucht werden), 5 Mio. € in Alt-Hamburg, bis zu 8,8 Mio. € im Kirchenkreis Stormarn. Die Landeskirche verfügt über weitere 33 Mio. € eigene Rücklagen, 130 Mio. € Treuhandvermögen, sowie 471 Mio. € Sondervermögen für die Altersversorgung, was nach Abzug der 19 Mio. € Schuldenaufnahme ein Geldvermögen von 615 Mio. € bedeutet.
Kehren wir nun zum "Konzern Kirche" zurück. d.h. der Einheit aller "verfassten", diakonischen und weiteren konfessionellen Rechtsträger. Bei der Kirchenbank in Kiel, der Evangelischen Darlehnsgenossenschaft e.G., liegen (in 2000) rund 3,9 Milliarden € Geldeinlagen kirchlicher und karitativer Rechtsträger. Nimmt man davon zwei Drittel als nordelbischen Anteil an (die EDG ist auch noch in Berlin, Mecklenburg und im Baltikum tätig), so wären das rund 2,6 Milliarden € konfessioneller Rücklagen in Nordelbien.
Da nur rund ein Drittel der konfessionellen Rechtsträger ein Konto bei der Kirchenbank in Kiel hat, wird der tatsächliche Betrag deutlich höher sein.
Als der Hamburger Senat sich im vorigen Jahr bereit erklärte, die konfessionellen Kindertagesstätten finanziell stärker zu fördern und alle neuen Plätze komplett zu finanzieren, war der Artikel im Hamburger Abendblatt eingeleitet mit dem Satz: Der "Streit zweier Armer" ist beigelegt. Der eine Arme ist bekannt: Hamburg hat rund 25 Milliarden € Staatsschulden. Wer war der andere "Arme"?
Die Frage, warum in der Öffentlichkeit dieser Eindruck besteht und wer ihn erzeugt hat, ist sicher eine Streitfrage. Unstrittig falsch ist jedoch die kirchliche Behauptung, sie hätte (in ganz Deutschland) 600.000 Mitarbeiter zu bezahlen, denn für den "Konzern Kirche" und dem grundgesetzlichen Privileg, die eigenen Angelegenheiten selbst zu ordnen, muss abschließend erwähnt werden, was in den Haushaltsplänen nicht erscheint.
Gar nicht erscheinen die staatlichen Aufwendungen für grundsätzlich kircheneigene Aufgaben wie die Finanzierung der Ausbildung des eigenen pastoralen und diakonischen Nachwuchses an Universität und Fachhochschulen.
Die Militärseelsorge wird vom Bund, die Anstaltsseelsorge, Konfessionsschulen und die konfessionellen Kindertagesstätten von den Ländern und Kommunen bezuschusst.
Auch der konfessionsgebundene Religionsunterricht, der zu den sogenannten "res mixta" zwischen Staat und Kirche zählt - wobei die Kirche die Inhalte bestimmt sowie die Lehrerlaubnis erteilt und der Staat bezahlt - wird nur in den staatlichen Haushaltsplänen aufgelistet: In Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen sind es rund 58 Millionen € für den evangelischen Religionsunterricht.
Auch die Aufwendungen für alle diakonischen Einrichtungen, die nach nordelbischen Auffassung integraler Bestandteil kirchlicher Arbeit sind, werden sich nicht in den Haushaltsplänen der verfassten Kirche finden, denn sie sind weitestgehend aufgrund von Kosten-/ Pflegesätzen der Sozialversicherungsverträger bzw. des Staates finanziert.
Insgesamt lässt sich für den "Konzern Kirche" feststellen, dass von allen kirchlichen Aufgaben und Einrichtungen rund 10 Prozent aus den Kirchensteuern finanziert werden, weitere 10 Prozent durch eigene Einnahmen aus Entgelten, Spenden, Zinsen und Erträgen aus Vermögen sowie 20 Prozent über staatliche Finanzierungen und 60 Prozent über Kosten- und Pflegesätze von Sozialversicherungsträgern bzw. staatlichen Zuschüssen.
Im Unterschied zur Wirtschaft, die ihre finanziellen Leistungen betont und die damit verbundenen menschlichen Probleme (Stress, Arbeitslosigkeit) gerne verschweigt, wird im kirchlichen Bereich stets das Sorgende, Menschliche und Soziale betont und die finanzielle Seite, wer was tatsächlich bezahlt, meist nicht erwähnt.
Es ist sicherlich eine große Aufgabe für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit, hier mehr öffentliche Transparenz zu schaffen.
© bei Carsten Frerk 2/2002
Anmerkung: Der Artikel ist eine Auftragsarbeit für das "Hamburger Abendblatt", dessen Chefreporter damit aber erstmalig in seiner langjährigen Berufstätigkeit die Erfahrung machte, dass ein von ihm geordeter und frei gegebener Artikel trotz mehrfacher Versuche und Zusagen letztendlich niemals veröffentlicht wurde. Als Ausgleich erhielt ich, als 'Ausfallhonorar', das Doppelte des vereinbarten Honorars.
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